TAemmer Verssicherungsservice

Versicherungsservice GmbH
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Porträt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Zweck und Rechtsstellung der Firma
1.1. TAemmer Versicherungsservice GmbH, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Interlaken und ist als ungebundener Versicherungsvermittler für alle Versicherungszweige beim Bundesamt für Privatversicherungen gemäss Art. 43 VAG registriert (FINMA-Registernummer 33177) . Ebenfalls registriert als ungebundene Versicherungsvermittler sind die Angestellten der TAemmer Versicherungsservice GmbH.
Der Firmenzweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Pensions-, Steuer- und Vorsorgeplanung und Versicherungsberatung für Privat- und Geschäftskunden. Die TAemmer Versicherungsservice GmbH unterhält Zusammenarbeitsverträge mit den Versicherungsgesellschaften: Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Rechtsschutz AG, Solida Versicherungen AG, Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Protekta Rechtsschutz-Versicherungen AG, Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG und GVB Privatversicherungen AG.  Sie ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich, noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden.
Die TAemmer Versicherungsservice GmbH  erbringt seine Dienstleistungen grundsätzlich gegen ein Beratungshonorar welches jedoch mit den Kunden separat geregelt wird und mit Courtagen oder Provisionen verrechnet werden kann. Die TAemmer Versicherungsservice GmbH erhält für seine Vermittlertätigkeit von den Partnergesellschaften in der Regel eine Vermittlerentschädigung welche nie dem Kunden zusteht.

2. Vermittlerrolle
2.1. Die TAemmer Versicherungsservice GmbH fungiert für Versicherungsprodukte ausschliesslich als Vermittler für die obengenannten Versicherungsgesellschaften. Die Anträge werden lediglich an diese weitergeleitet. Der jeweiligen Versicherungsgesellschaft steht es frei über die Annahme oder die Ablehnung eines Antrages zu entscheiden. Rechte und Pflichten aus den einzelnen Vertragsverhältnissen betreffend der Versicherungsprodukte entstehen ausnahmslos zwischen dem Kunden und dem gewählten Produktepartner gemäss dessen Bedingungen.

3. Informationspflicht an die Kunden (gem. Art. 45 VAG)
3.1. Der Berater  weist sich mittels Visitenkarte inkl. Firmenlogo aus.
3.2. Der Berater klärt den Kunden darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.
3.3. Der Berater klärt den Kunden darüber auf, welche Vertragsbeziehung zwischen ihm und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen besteht.

4. Haftung aus fehlerhafter Vermittlertätigkeit
4.1 Für Fehler, Nachlässigkeit oder unrichtige Auskünfte durch den Berater, haftet die TAemmer Versicherungsservice GmbH.

5. Datenschutz/Geheimhaltung
Der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten, ihr Schutz vor unbefugtem Zugriff sowie ihre Geheimhaltung geniessen bei der TAemmer Versicherungsservice GmbH einen hohen Stellenwert.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzerklärung der TAemmer Versicherungsservice GmbH, die sie auf dieser Webseite finden, detailliert beschrieben.

6. Kundenangaben / Legimitationsprüfung
6.1. Der Kunde ist gegenüber der TAemmer  Versicherungsservice GmbH jederzeit zu umfassenden und wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Insbesondere ist die Korrektheit der Aussagen bei Gesundheitsfragen in Zusammenhang mit Lebens- und Krankenversicherungen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringen und per sofort vom Vertrag zurücktreten kann.
6.2. Die TAemmer Versicherungsservice GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legimitation des Kunden und Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legimitationsmängeln, Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden trägt der Kunde.

7. Zahlungskonditionen
7.1. Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen (Verfalltag).
7.2. Bei Zahlungsverzug verlangen wir 20 Franken Mahnkosten.

8. Gültigkeit und Gerichtsstand
8.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1. Januar 2018 bis auf weiteres gültig. Die TAemmer Versicherungsservice GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Wo diese AGB nichts Weiteres regeln, gilt ergänzend das Schweizerische Obligationenrecht OR.
8.2. Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der TAemmer Versicherungsservice GmbH gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Interlaken.

Interlaken, Juni 2023
TAemmer Versicherungsservice GmbH
Tony Aemmer

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